bF 17 Seminar für die Eltern!

Hallo Eltern "Das Wichtigste zum Führerschein mit 17 in Kürze"! 

bF 17 "begleitetes Fahren" mit 17 Jahren! So heißt die Überschrift der Ausbildung, die Ihre Tochter oder Sohn bei der Fahrschule MHG zurzeit durchläuft. Mit dieser Ausbildung erlaubt der Gesetzgeber, dass sie schon mit 17 Jahren Auto fahren dürfen, jedoch nur mit einer Begleitperson!

Begleitperson fährt mit, bis du 18 bist
Du darfst eine unbegrenzte Anzahl an Begleitpersonen eintragen lassen.

Antrag stellen und mit 16,5 Jahren loslegen
Dafür benötigst du die Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person.

Ausbildung und Prüfung bei BF17
Die laufen genauso ab wie bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern, die ihren Führerschein mit 18 Jahren erwerben.

Kaum mehr Geld bezahlen
BF17 kostet kaum mehr Geld als der normale Führerschein. Die Anmeldung der Begleitpersonen kostet zum Beispiel eine geringe zusätzliche Gebühr.

Begleitpersonen mit Vorbildfunktion

Jugendliche dürfen ab 17 Jahren Auto fahren – in Begleitung. „Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF17, macht es möglich.
Begleitpersonen übernehmen dabei eine wichtige Rolle: Sie sind Vorbilder für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.


Geeignete Begleitpersonen
Die Idee von BF17 ist, dass Jugendliche von den Erfahrungen der Erwachsenen profitieren. Egal ob Eltern, Bekannte oder Mitarbeitende des Ausbildungsbetriebs: Viele können Begleitperson werden – wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Nachweislich gutes Fahrverhalten
Wer junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten möchte, muss selbst ein gutes Fahrverhalten vorweisen können. Dazu gehört es, nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zu haben. Wichtig ist auch, die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren am Stück zu besitzen.

Alles zum Flensburger Punktekonto und dem Punktestand-Check

Bürokratisches erledigen
Alle Begleitpersonen müssen in die Prüfungsbescheinigung der oder des Jugendlichen eingetragen werden. Das übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird. Zusätzliche Begleitpersonen später nachzutragen, ist möglich. Die Anzahl ist unbegrenzt.

Gut vorbereitet sein
Eine Schulung ist für die Begleiterinnen und Begleiter nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es empfehlenswert, dass sich Begleitpersonen gemeinsam mit den Jugendlichen auf die Begleitzeit vorbereiten. Viele Fahrschulen bieten dazu Informationsabende an.

Die Aufgaben der Begleitpersonen
Die Ausbildung in der Fahrschule legt für Jugendliche den wichtigen Grundstein, sicher Auto fahren zu können. Allerdings verunglücken Fahranfängerinnen und -anfänger zwischen 18 und 24 Jahren häufig, kurz nachdem sie ihre Prüfung abgelegt haben. Begleitetes Fahren macht es möglich, ein Jahr lang mit Erwachsenen wichtige Erfahrungen in der Fahrpraxis zu sammeln. Dabei übernehmen Begleitpersonen wichtige Aufgaben.

Mindestalter 30 Jahre
Begleitperson kann nur werden, wer 30 Jahre oder älter ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Außerdem gilt es, nur höchstens einen Punkt in Flensburg zu haben.

Nüchtern bleiben und Vorbild sein
Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen. Für sie gilt außerdem die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Die Fahranfängerinnen und -anfänger sind dafür verantwortlich, dass diese Regeln eingehalten werden.

Offiziell eingetragen sein
Jugendliche müssen Begleitpersonen vor der ersten gemeinsamen Fahrt bei der zuständigen Führerscheinstelle in der Prüfbescheinigung eintragen lassen. Nur dann ist die Begleitung offiziell. Während der Fahrt ist es wichtig, dass Begleitpersonen den eigenen Führerschein mitführen, um ihn etwa bei einer Polizeikontrolle vorzeigen zu können.